Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
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Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Erteilung eines Wahlscheins bei der Gemeinde Hoßkirch schriftlich (auch per E-Mail) gestellt werden. Telefonische Antragsstellung sind per Gesetz unzulässig. Ebenfalls bieten wir die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Unter untenstehendem Link gelangen Sie zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt.
Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Die Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen per Internet ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr möglich, da sonst die Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht gewährleistet werden kann.