Im Folgenden möchten wir Sie über den Verfahrensablauf bei der Anzeige eines stehenden Gaststättengewerbes sowie eines vorübergehenden Gaststättengewerbes informieren.
Darüber hinaus finden Sie auch alle aktuellen Informationen zum neuen Landesgaststättengesetz (LGastG) auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Land Baden-Württemberg, sowie ein Factsheet mit allen nötigen Informationen kurz und knapp zusammengefasst:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht
Ansprechpartner im Gemeindeverwaltungsverband
Frau Scholtysik
Telefon: 07584 / 92 05 - 14
Scholtysik@gvv-altshausen.de
Definition
Ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass entspricht einer öffentlichen Veranstaltung mit Alkoholausschank. Hierfür war vormals eine Gestattung notwendig.
Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur, wenn sie alkoholische Getränke anbieten.
Verfahrensablauf
Anzeigepflicht bei der zuständigen Gemeinde in dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll. Die Anzeige muss in Textform erfolgen.
Frist
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass sind folgende Angaben zwingend notwendig:
- Name
- ladungsfähige Anschrift
- Ort und Zeit der Veranstaltung
Für die Anzeige haben wir Ihnen ein Formular erstellt, welches Sie HIER herunterladen können
Zuständige Behörde
Die Gemeinde in dessen Bezirk das vorübergehende Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass ausgeführt wird.
Gebühr
- keine -
Jeden Freitag von 9.00 bis 18.30 Uhr
Ab 09:00 Uhr verschiedene Kaffee-Spezialitäten mit kleinen Leckereien aus der Backstube (verschiedene belegte Seelen, Nussschneckla, Laugen uvm.)
SonntagsFrühstücksbuffet (nur) für Gesellschaften ab 35 Personen.
Kleine Speisenauswahl to go - immer freitags bis 18:30
Einfach anrufen und bestellen.
Verschiedene Wurstsalate, Kartoffelsalat, warme Seelen, saurer Käse, Dinnete
An den anderen Tagen
Gruppen oder geschlossene Gesellschaften ab 35 Personen möglich.
Für das Fest zu Hause
Gerne auch außerhalb der Hofladen-Öffnungszeiten größere Mengen Dinnete, Vesperbuffet, kleines Vesper, Backwaren aller Art auf Vorbestellung zum Abholen möglich.
Regiomat in Boms am DGH
Täglich frisches Bauernbrot, Dienstag und Freitag auch Dinkelbrot.
Jeden Sonntag und jeden Feiertag ab 09:00 Uhr frisch gebackene Weckla und Bauernbrot.
Neu bei uns im Hofladen:
Frisches Fleisch von unseren Schweinen aus artgerechter Haltung auf Stroh mit Auslauf.
Sie können auch gerne Fleisch nach Ihren Wünschen vorbestellen.
Tel: 07581 / 506814