"Ansicht Dächer von Boms mit Blick auf die Dorfkirche"
 
 
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Aktuelles aus der Gemeinde Boms!

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
Mittwoch, 05. März 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Tagesordnung

§ 1     Bauangelegenheit:
           - Nutzungsänderung von landwirtschaftl. genutztem Gebäude in Onlinehandel auf Flst. Nr. 283/1,
             Haggenmoos, Gemarkung Boms

 § 2     Waldputztag

 § 3     Dorfgemeinschaftshaus
            - Gebührenordnung

§ 4     Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung/ Bekanntgaben

§ 5     Verschiedenes

Zu dieser öffentlichen Sitzung ist die Bürgerschaft wie immer recht herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bürgermeisteramt

 
 

Grundsteuer 2025

Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden des GVV Altshausen haben in ihren Sitzungen im November und Dezember 2024 jeweils eine Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. In diesen Hebesatzsatzungen wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- u. Forstwirtschaftliches Vermögen) und für die Grundsteuer B beschlossen. Jede Mitgliedsgemeinde hat Ihren Beschluss im Altshauser Verbandsanzeiger 2024 veröffentlicht.

Alle Steuerpflichtigen erhalten ab 20.01.2025 Bescheide über Austräger oder bei auswärtigen Eigentümern auf postalischem Weg. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche gegenüber dem Finanzamt noch keine Feststellungserklärung abgegeben haben, wird der Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage (Steuermessbetrag) angedruckt. Bei diesem Personenkreis ist dringendes Handeln gegenüber dem Finanzamt erforderlich! Nach Erhalt der Messbetragsdaten durch das Finanzamt wird eine spätere und rückwirkende Veranlagung der Grundsteuer durch die Gemeinde nachgeholt.

Fragen zum Steuermessbetrag und der Abgabe einer Steuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuermessbetrags, insbesondere der anstehenden Einschätzungen durch das Finanzamt für säumige Pflichtige, können nur durch das zuständige Finanzamt Bad Saulgau (Zentrale 07581/504-0) beantwortet werden. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen dazu Ihren vorliegenden Messbetragsbescheid zur Hand: auf diesem ist die Telefonnummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiter(In) und das Aktenzeichen abgedruckt.

Fragen zu den Bodenrichtwerten wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ravensburg (für Ebersbach-Musbach Frau Reich, 0751/82229, alle anderen Gemeinden Frau Pfeiffer 0751/82611) oder per E-Mail gutachterausschuss@ravensburg.de beantworten. Die aktuellen Richtwerte können auch unter der vom Ministerium für Landesentwicklung eingerichteten Internetseite Boris BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgefragt werden.

 

DER GVV ALTSHAUSEN ODER DIE GEMEINDEN KÖNNEN KEINE AUSKÜNFTE ZUR FESTSETZUNG VON STEUERMESSBETRÄGEN DES FINANZAMTES ODER ZUR ERMITTLUNG DER BODENRICHTWERTE DES GUTACHTERAUSSCHUSS GEBEN !!! 

 

Bitte beachten Sie die im Landesgrundsteuergesetz verankerten Quartalsfälligkeiten zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; bei bisherigen Jahreszahlern ist weiterhin die Fälligkeit zum 01.07. hinterlegt. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die Änderung für 2026 kann deshalb nur bis spätestens 30.09.2025 beantragt werden. Für 2025 können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

Bei den Zahlungspflichten, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zu den Fälligkeitsterminen jeweils abgebucht. Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten zur Vermeidung von Mahngebühren zum Fälligkeitstermin die Steuern an die Gemeindekasse zu überweisen.

Fragen zur Steuerveranlagung
Adressänderungen, Eigentümerwechsel und Korrekturen beantwortet das Steueramt des GVV Altshausen: Herr Erlinger (07584/9205-52) oder Frau Sugg (07584/9205-51), E-Mail: steueramt@gvv-altshausen.de).

Fragen zur Zahlung und SEPA-Lastschriftmandatbeantwortet die Verbandskasse des GVV Altshausen (Telefon 07584/9205-30/ -31/ -32/ -33, E-Mail: kasse@gvv-altshausen.de)

Kellergoischter

Narrenzeit - s´isch wieder soweit!

Liebe Kellergoischdr und Kellerhexen, liebe Narrenfreunde,

es isch wieder soweit, die 5. Jahreszeit steht vor der Tür. 
Auch bei uns Kellergoischdern und Kellerhexen ist wieder einiges geplant: 

Samstag, 25.01.2025

Nachtumzug Mieterkingen (Jubiläum)
Umzugsstart: 17.01 Uhr

Sonntag, 26.01.2025

Jubiläumsumzug Ebenweiler
Umzugsstart: 13.13 Uhr

Samstag, 15.02.2025

Zahl dai Zeig – Party

Donnerstag, 27.02.2025

Dorffasnet (Treffpunkt bei Fam. Hunger)

Freitag, 28.02.2025

Bomser Ball

Samstag, 01.03.2025

Umzug in Fleischwangen

Sonntag, 02.03.2025

-        Narrenmesse mit anschließendem
          Weißwurstfrühstück im DGH
          (ca. 11.00 Uhr)
-         danach Umzug in Aulendorf

Montag, 03.03.2025

Umzug in Bad Schussenried
Umzugsstart: 13.31 Uhr

Dienstag, 04.03.2025

-        Umzug in Bad Saulgau
         Umzugsstart: 10.30 Uhr
-        Umzug in Ebersbach-Musbach
          Umzugsstart: 14.00 Uhr


Wir wünschen eine glückselige Fasnet, viele unvergessliche Momente und eine Menge Spaß beim Häser-Tragen.

In diesem Sinne: Keller-Goischdr!

Einfach Transparent, die neue Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer für Baden Württemberg

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 neu.

Schon jetzt beginnt die Umsetzung.

Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung".

Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abgeben.

Alle Informationen dazu finden Sie in der PDF links!

 

Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden:

Unter folgendem Link können Sie die Bodenrichtwerte sowie Karten abrufen:

 
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Boms
Kirchstraße 1 | 88361 Boms
Telefon: 07581 / 4894 - 0