Tagesordnung
§ 1 Eigenkontrollverordnung (EKVO) –
Zustandserfassung und Bewertung der
Abwasserkanäle im
Ortsteil Litzelbach
- Vorstellung des aktuellen Sachstandes
durch das Ingenieurbüro Frommeld sowie
Beratung
und Kenntnisnahme
§ 2 Neukalkulation der Benutzungsgebühren
für die öffentliche Wasserversorgung
- Vorstellung der Gebührenkalkulation
sowie Beratung und Beschlussfassung über die
Festsetzung
der Wasserverbrauchsgebühren
§ 3 Neukalkulation der Benutzungsgebühren
für die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Vorstellung der Gebührenkalkulation
sowie Beratung und Beschlussfassung über die
Festsetzung
der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
§ 4 Festsetzung
der Bauplatzverkaufspreise für das Baugebiet „Haggenmoos“
- Vorstellung der Bauplatzpreiskalkulation
sowie Beratung und Beschlussfassung über die
Festsetzung der
Bauplatzverkaufspreise
§ 5 Ersetzen
der Türen Eingang Rathaus und Kindergarten
- Beratung der Angebote und
Beschlussfassung
§
6 Vorhaben Energiepark Eichstegen
Ost
- Beratung und Beschlussfassung
§
7 Landfrauen
Boms – finanzielle Zuwendung durch die Gemeinde
- Beratung über den Antrag sowie
gegebenenfalls Beschlussfassung über Art und
Umfang einer
gemeindlichen Unterstützung
§
8 Genehmigung
des Protokolls der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung sowie
Bekanntgaben der Verwaltung
§ 9 Anfragen, Verschiedenes und Mitteilungen
Zu dieser öffentlichen Sitzung ist die Bürgerschaft wie immer recht herzlich eingeladen.
Bürgermeisteramt
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter,
die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet,
unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die
Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden
Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen
werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
anlässlich des diesjährigen 25. Jubiläums der Kellergoischdr Boms, möchten wir zusammen mit euch feiern.Hierzu laden wir euch alle herzlich zu unseren Gaudispielen am 11.07.2026 ab 14 Uhr ans DGH nach Boms ein.
Freut euch auf einen unterhaltsamen Nachmittag mit Spiel und Spaß. Es erwarten euch verschiedene lustige Spiele, bei denen der Spaß und das gemeinsame Feiern im Mittelpunkt stehen.
Wir freuen uns über eure Anmeldungen. Eine Gruppe kann aus max. 5 Personen gestellt werden und die Teilnahme ist ab 14 Jahren möglich.
Anmeldungen sind ab sofort telefonisch bei Selina Ummenhofer unter der Nummer 0179 5305381 möglich.
Wir freuen uns euch begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit euch einen unvergesslichen Tag mit anschließendem gemütlichem Ausklang erleben zu können.
Das Gremium der Kellergoischdr Boms
Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen. Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. Ab sofort haben unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Passbild vor Ort beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erstellen zu lassen. Hierbei kann der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto selbst machen, welches beim Termin im Bürgerbüro dann in den Antrag auf Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel übernommen wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter einwohner@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-19