"Ansicht Dächer von Boms mit Blick auf die Dorfkirche"
 
 
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Aktuelles aus der Gemeinde Boms!

Das Rathaus ist am Montag, 15. Juli 2024 geschlossen.

 
 

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 17. Juli 2024
um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Tagesordnung

§ 1     Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen beim neu gewählten Gemeinderat

§ 2     Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

§ 3     Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte

§ 4     Wahl der stellvertretenden Bürgermeister

§ 5     Bestellung der Vertreter der Gemeinde Boms in die Verbände
           -  Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
           -  Zweckverband Wasserversorgung Hundsrücken

§ 6     Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung/ Bekanntgaben

§ 7     Verschiedenes


Zu dieser öffentlichen Sitzung ist die Bürgerschaft wie immer recht herzlich eingeladen. 

Bürgermeisteramt


 
 

Sommerabendkonzert Musikverein Boms e.V.

MV Boms

 
 

Wasserzählerstandsmeldung

Hier können Sie Ihren Zählerstand online melden:


 
 

Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Boms für das Kalenderjahr 2024

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010 festgesetzt auf

- 320 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

- 400 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Sollten die Grundsteuerhebesätze 2024 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheide vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen oder einzuzahlen.

Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.

Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich.

Für Schuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen einzulegen.

Altshausen, den 11.12.2023

                                              Gemeindeverwaltungsverband Altshausen


 
 

Härtefallhilfen für Privathaushalte

Entlastungen bei Öl- und Pelletheizung: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Antragsstellung ab 8. Mai 2023 möglich

 

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Die Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über die Internetseite https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway beantragt werden. Eine Antragsstellung ist nur online möglich. Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen.

Eigene Anträge können nur Haushalte stellen, die selbst die Heizung ("Feuerstätte") betreiben oder den Energieträger einkaufen, also zum Beispiel Eigenheimbesitzer, oder auch Mieter, die die Energieträger in Eigenverantwortung beschaffen. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, können keinen Antrag stellen, das muss für sie der Vermieter machen. Dieser muss die erhaltene Entlastung an die Mieter weitergeben.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums
Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte


 
 
Einfach Transparent, die neue Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer für Baden Württemberg

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 neu.

Schon jetzt beginnt die Umsetzung.

Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung".

Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abgeben.

Alle Informationen dazu finden Sie in der PDF links!

 

Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden:


Unter folgendem Link können Sie die Bodenrichtwerte sowie Karten abrufen:

 
 

"Wappen der Gemeinde Boms"

Änderung des Bebauungsplanentwurf "Am Sendbühl"

Öffentliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur Entwurfsänderung sowie öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

 
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Boms
Kirchstraße 1 | 88361 Boms
Telefon: 07581 / 4894 - 0