Am Samstag, den 12. April 2025 wird vom Musikverein Boms eine Altmetallsammlung durchgeführt. Die Container dafür stehen in Litzelbach bei Herrn Katzenmaier und auf dem Platz des Dorfgemeinschaftshauses in Boms. Für Rückfragen steht das Vorstandsteam gerne zur Verfügung (E-Mail: vorstand@mvboms.de). Zur Anmeldung größerer Mengen Altmetall bitte bei Sebastian Michler melden (Tel.: 0152 04574112).
Der Musikverein freut sich auf zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung.
Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden des GVV Altshausen haben in ihren Sitzungen im November und Dezember 2024 jeweils eine Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. In diesen Hebesatzsatzungen wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- u. Forstwirtschaftliches Vermögen) und für die Grundsteuer B beschlossen. Jede Mitgliedsgemeinde hat Ihren Beschluss im Altshauser Verbandsanzeiger 2024 veröffentlicht.
Alle Steuerpflichtigen erhalten ab 20.01.2025 Bescheide über Austräger oder bei auswärtigen Eigentümern auf postalischem Weg. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche gegenüber dem Finanzamt noch keine Feststellungserklärung abgegeben haben, wird der Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage (Steuermessbetrag) angedruckt. Bei diesem Personenkreis ist dringendes Handeln gegenüber dem Finanzamt erforderlich! Nach Erhalt der Messbetragsdaten durch das Finanzamt wird eine spätere und rückwirkende Veranlagung der Grundsteuer durch die Gemeinde nachgeholt.
Fragen zum Steuermessbetrag und der Abgabe einer Steuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuermessbetrags, insbesondere der anstehenden Einschätzungen durch das Finanzamt für säumige Pflichtige, können nur durch das zuständige Finanzamt Bad Saulgau (Zentrale 07581/504-0) beantwortet werden. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen dazu Ihren vorliegenden Messbetragsbescheid zur Hand: auf diesem ist die Telefonnummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiter(In) und das Aktenzeichen abgedruckt.
Fragen zu den Bodenrichtwerten wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ravensburg (für Ebersbach-Musbach Frau Reich, 0751/82229, alle anderen Gemeinden Frau Pfeiffer 0751/82611) oder per E-Mail gutachterausschuss@ravensburg.de beantworten. Die aktuellen Richtwerte können auch unter der vom Ministerium für Landesentwicklung eingerichteten Internetseite Boris BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgefragt werden.
DER GVV ALTSHAUSEN ODER DIE GEMEINDEN KÖNNEN KEINE AUSKÜNFTE ZUR FESTSETZUNG VON STEUERMESSBETRÄGEN DES FINANZAMTES ODER ZUR ERMITTLUNG DER BODENRICHTWERTE DES GUTACHTERAUSSCHUSS GEBEN !!!
Bitte beachten Sie die im Landesgrundsteuergesetz
verankerten Quartalsfälligkeiten zum
15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; bei bisherigen Jahreszahlern ist weiterhin
die Fälligkeit zum 01.07. hinterlegt. Auf Antrag
des Steuerschuldners kann die
Grundsteuer am 1. Juli in einem
Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.
September des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die Änderung für 2026 kann deshalb nur bis spätestens 30.09.2025 beantragt
werden. Für 2025 können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Bei den
Zahlungspflichten, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt
haben, werden die Beträge zu den Fälligkeitsterminen jeweils abgebucht. Alle
übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten zur Vermeidung von Mahngebühren zum
Fälligkeitstermin die Steuern an die Gemeindekasse zu überweisen.
Fragen
zur SteuerveranlagungAdressänderungen,
Eigentümerwechsel und Korrekturen beantwortet das Steueramt des GVV Altshausen:
Herr Erlinger (07584/9205-52) oder Frau Sugg (07584/9205-51), E-Mail: steueramt@gvv-altshausen.de).
Fragen zur Zahlung und SEPA-Lastschriftmandatbeantwortet die Verbandskasse des GVV Altshausen (Telefon 07584/9205-30/ -31/ -32/ -33, E-Mail: kasse@gvv-altshausen.de)