"Ansicht Dächer von Boms mit Blick auf die Dorfkirche"
 
 
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Aktuelles aus der Gemeinde Boms!

Öffnungszeiten Rathaus

Das Rathaus ist von Montag, 25. März bis 01. April 2024 geschlossen.
Ab Dienstag, 02. April 2024 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der Telefonnummer 07584/ 9205-0. 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

B ü r g e r m e i s t e r a m t


 
 

Ostermarkt im Dorfgemeinschaftshaus

Am Sonntag, 17.03.2024 findet der diesjährige Ostermarkt von 11.00 bis 17.00 Uhr statt. 
Es kommen ca. 30 Austeller, die ihre kunsthandwerklichen Waren zum Verkauf anbieten.
Einige neue Verkäufer aber auch alt bekannte Gesichter sind dabei. Floristik, Osterdeko, Kerzen und Material zum Bau eines Palmens wird geboten. Aber auch dekoratives aus Holz, Beton, Genähtes und Gehäkeltes, Seifen und Kosmetik und leckere Schokoladenartikel. Über den ganzen Tag werden Schnitzvorführungen gezeigt. Der Aktivhof Schwarzenbach bietet für unsere kleinen Gäste kostenlos die Möglichkeit eine Runde mit dem Pony zu reiten. Über eine kleine Spende, würden sie sich dennoch freuen. Treffpunkt ist von 14.00 bis 16.00 Uhr beim Spielplatz.

Fürs leibliche sorgt das DGH Team mit einem kleinen Imbiss, am Nachmittag gibt’s Kaffee und Kuchen.
Der Eintritt ist frei.

Auf zahlreiche Besucher freuen sich die Marktverkäufer.

Ostermarkt 2024

 
 

Altmetallsammlung

Am Samstag, den 23. März 2024 wird vom Musikverein Boms eine Altmetallsammlung durchgeführt. Die Container dafür stehen in Litzelbach und auf dem Platz des Dorfgemeinschaftshauses in Boms.
Für Rückfragen steht das Vorstandsteam gerne zur Verfügung (E-Mail: vorstand@mvboms.de).

Der Musikverein freut sich auf zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung.

MV Altmetallsammlung

 
 

Dorf- und Waldputzede

Ihr findet auch, dass zu viel Müll und sonstiger Unrat im Wald landet?
Um Wege, Wälder und Fluren im Gemeindegebiet Boms davon zu befreien, möchten wir am
Samstag, den 13.04.2023 eine Dorf- und Waldputzede durchführen.

Treffpunkt ist um 09:30Uhr beim Parkplatz am Friedhof in Boms.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir tatkräftig von kleinen und großen Helfern und Helferinnen aus unserer Gemeinde unterstützt werden.
Bitte bringt einen Eimer, Handschuhe (Arbeitshandschuhe) und wer hat, einen Müllzwicker, mit.
Für einen Helfer-Imbiss im Anschluss wird gesorgt.

Im Voraus bedankt sich die Jugend aus der Bomser Hütte


 
 

„Schlepperaktion 2024“ - Regelmäßige Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen gemäß §29 StVZO

Die regelmäßige Fahrzeuguntersuchung nach § 29 StVZO sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr. Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen ebenso wichtig, wie beim privaten PKW. Doch längere Anfahrtswege zum Service Center des TÜV Süd kosten mit der langsam laufenden Zugmaschine viel Zeit.
Deshalb wird wieder eine „Schlepperaktion“ vor Ort in der Gemeinde durchgeführt.

Nachstehend Termine und Prüfort: 
Samstag, den 13.04.2024 von 08:00 – 09:00 Uhr in Boms
Samstag, den 13.04.2024 von 09:30 – 10:30 Uhr in Litzelbach

Bitte beachten:

·       zur Prüfung der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen muss,

·       ein gereinigtes Fahrzeug eine schnellere Prüfung ermöglicht,

·       die Einstufung der Mängel seit Einführung des einheitlichen, neuen Mangelbaums strengeren Kriterien      
        unterliegt.


 
 

Boogie-Party im DGH

Rock `n` Rollclub Oberschwaben e.V.

Wir unterrichten, tanzen und lieben Boogie Woogie, Balboa und Lindy Hop, also die sogenannten Swingtänze. Dazu haben wir vor 25 Jahren einen Verein gegründet. Auch andere Tanz-Stile, wie der
Boogie-Woogie-Line-Dance liegen uns am Herzen und werden häufig im Verein für Mitglieder angeboten.

Am Samstag, 20. April 2024 findet im DGH Boms ab 19.00 Uhr die Boogie-Party mit Live Band „The Bombs“
und DJ JayCee aus Frankreich statt.

Weitere Infos & Tickets unter www.rrco.de

Boogie-Party

 
 

Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Boms für das Kalenderjahr 2024

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010 festgesetzt auf

- 320 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

- 400 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Sollten die Grundsteuerhebesätze 2024 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheide vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen oder einzuzahlen.

Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.

Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich.

Für Schuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen einzulegen.

Altshausen, den 11.12.2023

                                              Gemeindeverwaltungsverband Altshausen


 
 

Härtefallhilfen für Privathaushalte

Entlastungen bei Öl- und Pelletheizung: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Antragsstellung ab 8. Mai 2023 möglich

 

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Die Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über die Internetseite https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway beantragt werden. Eine Antragsstellung ist nur online möglich. Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen.

Eigene Anträge können nur Haushalte stellen, die selbst die Heizung ("Feuerstätte") betreiben oder den Energieträger einkaufen, also zum Beispiel Eigenheimbesitzer, oder auch Mieter, die die Energieträger in Eigenverantwortung beschaffen. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, können keinen Antrag stellen, das muss für sie der Vermieter machen. Dieser muss die erhaltene Entlastung an die Mieter weitergeben.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums
Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte


 
 
Einfach Transparent, die neue Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer für Baden Württemberg

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 neu.

Schon jetzt beginnt die Umsetzung.

Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung".

Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abgeben.

Alle Informationen dazu finden Sie in der PDF links!

 

Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden:


Unter folgendem Link können Sie die Bodenrichtwerte sowie Karten abrufen:

 
 

"Wappen der Gemeinde Boms"

Änderung des Bebauungsplanentwurf "Am Sendbühl"

Öffentliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur Entwurfsänderung sowie öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

 
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Boms
Kirchstraße 1 | 88361 Boms
Telefon: 07581 / 4894 - 0