Hinweis zum nächsten PDF:
Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen
Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Haggenmoos" und den örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der
Gemeinde Boms hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2024 den Entwurf zum
Bebauungsplan "Haggenmoos" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
mit Begründung jeweils in der Fassung vom 27.09.2024 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen
gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum
vom 02.10.2024 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Haggenmoos" und der
örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Boms im so genannten
beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a
BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur
Unanwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens und nach Einführung des § 215a
BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Boms beschlossen, dass
das Verfahren zum Bebauungsplan "Haggenmoos" und den örtlichen
Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3
BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a
Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a
Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1
BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die
Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der
Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a
Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin
anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB, so dass eine Pflicht zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Das Plangebiet liegt im
nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Haggenmoos und umfasst folgende
Grundstücke: Flst.-Nrn. 260 (Teilfläche), 261 (Teilfläche) sowie 343
(Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten
Lageplan dargestellt
Aufgrund des Eingriffes in
die Natur und Landschaft, ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu erbringen.
Hierzu werden mehrere externe Ausgleichsflächen der Planung zugeordnet. Diese
Ausgleichsflächen/-maßnahmen befindet sich auf den Flst.-Nrn. 134,
135 (Teilfläche), 188/2, 188/3, 188/7 (Teilfläche) und 318 (Teilfläche) der
Gemarkung Boms. Die Flst.-Nrn. 134 und 135 befinden sich
nordwestlich des Hauptortes Boms. Die Flst.-Nrn. 188/2, 188/3
und 188/7 (Teilfläche) befinden sich westlich des Teilortes Haggenmoos. Die
Flst.-Nr. 318 (Teilfläche) befindet sich östlich des Teilortes
Haggenmoos.
Um einen eingriffsbedingten
Verlust von Feldlerchenrevieren zu kompensieren, ist ein artenschutzrechtlicher
Ausgleich zu erbringen. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Flst.-Nr. 318
(Teilfläche) der Gemarkung Boms, südöstlich des Teilortes Haggenmoos.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.10.2024 und die nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit vom 29.10.2024 bis 29.11.2024 im Internet auf
der Internetseite www.boms.de der Gemeinde Boms veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen
der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.10.2024 und
die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 29.10.2024 bis 29.11.2024
im Rathaus der Gemeinde Boms (Kirchstraße 1, 88361 Boms) während der
allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die
allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag
08.30 – 11.00 Uhr und Donnerstag 08.30 – 11.00 & 15.00 – 18.00 Uhr.
Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen
ist.)
Im Rahmen des Verfahrens
zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2
Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf
wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2
BauGB dargelegt.
Eine
Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
-
Umweltbericht in der Fassung vom 02.10.2024 (Ausführungen zu den Themen:
Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf
den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura
2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die
Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden,
Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung
der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei
Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen,
Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von
Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte
Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die
Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der
Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der
erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach
dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu
erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
mit umweltbezogenen Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur den
Zielen der Raumordnung, Landwirtschaft sowie Naturschutz), des
Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung sowie zu
weiteren naturschutzfachlichen Belangen) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu
den Sachgebieten Naturschutz (zum Artenschutz, Monitoring,
Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsplan, zum beschleunigten Verfahren gem.
§ 13b BauGB sowie zu den Pflanzgeboten), Oberflächengewässer (zur
Hochwassergefahrenkarte und Oberflächenwasserabfluss sowie zu Hinweisen zur
Starkregenrisikovorsorge), Bodenschutz (zum sparsamen und
- schonenden Umgang mit Boden, zu Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen, zu den Bodenversiegelungen, zum Bodenaushub, zur Verwertung überschüssigen Bodens, zum Bodenschutzkonzept, zur bodenkundlichen Fachkraft sowie zur Übernahme eines Bodenschutzhinweises), Altlasten (zum Vorkommen von Altlasten), Abwasser (zu den rechtlichen Grundlagen, zur Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter, Möglichkeiten der Überwindung und allgemeinen Hinweisen) sowie Grundwasser (zu den rechtlichen Vorgaben, Grundwasserschutz und allgemeinen Hinweisen)
- Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "Haggenmoos" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 19.08.2024 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Stellungnahmen können während der Dauer der
Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch
übermittelt werden
(verwaltung@boms.de), können
bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die
nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2
BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der
Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.
6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3
BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Boms, den 18.10.2024
gez. Peter Wetzel
Bürgermeister
Hinweis zum nächsten PDF:
Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen
Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Litzelbach" und den örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der
Gemeinde Boms hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2024 den Entwurf zum
Bebauungsplan "Litzelbach" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
mit Begründung jeweils in der Fassung vom 27.09.2024 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 02.10.2024 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Litzelbach" und der
örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Boms im so genannten
beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a
BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur
Unanwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens und nach Einführung des § 215a
BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Boms beschlossen, dass
das Verfahren zum Bebauungsplan "Litzelbach" und den örtlichen
Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3
BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a
Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a
Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1
BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die
Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der
Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a
Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin
anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB, so dass eine Pflicht zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Litzelbach
und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 421, 422 (Teilfläche) und 423
(Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt
Aufgrund des
Eingriffes in die Natur und Landschaft, ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich
zu erbringen. Hierzu werden zwei externe Ausgleichsflächen der Planung
zugeordnet. Eine der Flächen grenzt direkt nördlich an den Geltungsbereich an.
Die zweite Fläche befindet sich am östlichen Ortsrand des Teilortes Litzelbach,
ca. 60 m südlich des Plangebietes (Beundwiesen). Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen
im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.10.2024 und die nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit vom 29.10.2024 bis 29.11.2024 im Internet auf
der Internetseite www.boms.de der Gemeinde Boms veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen
der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.10.2024 und die nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
in der Zeit vom 29.10.2024 bis 29.11.2024 im Rathaus der Gemeinde
Boms (Kirchstraße 1, 88361 Boms) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten
sind in der Regel von Montag 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag 08.30 – 11.00 Uhr und
Donnerstag 08.30 – 11.00 & 15.00 – 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das
Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur
Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf
mit Begründung in der Fassung vom 02.10.2024 und den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://boms.de/de/rathaus/bauen-in-der-gemeinde/
Im Rahmen des Verfahrens
zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2
Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf
wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2
BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung
im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht
erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
-
Umweltbericht in der Fassung vom 02.10.2024 (Ausführungen zu den Themen:
Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf
den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura
2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die
Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden,
Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung
der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei
Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen,
Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von
Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte
Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die
Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der
Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der
erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach
dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu
erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
mit umweltbezogenen Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen (zur
Raumordnung, zu Schallschutzmaßnahmen und anderen Immissionsschutzmaßnahmen
sowie Naturschutz), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Zielen
der Raumordnung sowie zu weiteren naturschutzfachlichen Belangen) sowie des
Landratsamtes Ravensburg zu den Sachgebieten Naturschutz (zum Artenschutz,
Biotopverbund, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsplan, zum beschleunigten
Verfahren gem. § 13b BauGB sowie zu den Pflanzgeboten),
Oberflächengewässer (zur Hochwassergefahrenkarte und Oberflächenwasserabfluss
sowie zu Hinweisen zur Starkregenrisikovorsorge), Bodenschutz (zum sparsamen
und schonenden Umgang mit Boden, zu Vermeidung von Beeinträchtigungen der
natürlichen Bodenfunktionen, zu den Bodenversiegelungen, zum Bodenaushub, zur
Verwertung überschüssigen Bodens, zum Bodenschutzkonzept, zur bodenkundlichen
Fachkraft sowie zur Übernahme eines Bodenschutzhinweises), Altlasten (zum
Vorkommen von Altlasten), Abwasser (zu den rechtlichen Grundlagen, zur
Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter, Möglichkeiten der Überwindung und
allgemeinen Hinweisen) sowie Grundwasser
- (zu den rechtlichen Vorgaben, Grundwasserschutz und allgemeinen Hinweisen)
- Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "Litzelbach" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 29.08.2024 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Stellungnahmen können während der Dauer der
Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch
übermittelt werden
(verwaltung@boms.de), können
bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die
nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2
BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der
Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.
6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3
BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Boms, den 18.10.2024
gez. Peter Wetzel
Bürgermeister