Tagesordnung
§ 1 Bürgerfragestunde
§ 2 Änderung der Hundesteuersatzung
§ 3 Kommunale Wärmeplanung
§ 4 Grünmüllcontainer
§ 5 Bauangelegenheit:
- Neubau einer Doppelgarage
auf Flst.Nr. 120/2, Gemarkung
Boms, 88361 Boms
§ 6 Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung/Bekanntgaben
§ 7 Verschiedenes
Zu dieser öffentlichen Sitzung ist die
Bürgerschaft wie immer recht herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche
Sitzung statt.
Bürgermeisteramt
Am Sonntag, den 22. März 2026, laden wir herzlich zum Ostermarkt im Dorfgemeinschaftshaus ein. Von 11.00 bis 17.00 Uhr dreht sich alles um liebevoll hergestellte Artikel rund um Ostern. Freuen Sie sich auf kunsthandwerklich gefertigte Floristik, Osterdeko, Kerzen und Materialien zum Bau eines Palmen. Dazu gibt es dekorative Waren aus Holz, Beton, Genähtes und Gehäkeltes, Seifen, Kosmetik und köstliche Schokoladenartikel.
Zwischendurch sorgen Schnitzvorführungen für Unterhaltung und Inspiration. Ebenso wird gezeigt, wie Seile in echter Handarbeit hergestellt werden. Wer Lust hat, darf sich sein eigenes Seil selber drehen.
Für das leibliche Wohl sorgen dieses Jahr erstmals die Landfrauen mit Leberkäs- oder Käsewecken, Kaffee und Kuchen. Der Eintritt ist frei und die Marktverkäufer freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Kommen Sie vorbei und holen Sie sich hübsche Ideen für Ihr Zuhause oder ein schönes Mitbringsel für Familie und Freunde.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
anlässlich des diesjährigen 25.
Jubiläums der Kellergoischdr Boms, möchten wir zusammen mit euch feiern.
Hierzu laden wir euch alle herzlich
zu unseren Gaudispielen am 11.07.2026 ab 14 Uhr ans DGH nach Boms ein.
Freut euch auf einen unterhaltsamen
Nachmittag mit Spiel und Spaß. Es erwarten euch verschiedene lustige Spiele,
bei denen der Spaß und das gemeinsame Feiern im Mittelpunkt stehen.
Wir freuen uns über eure Anmeldungen. Eine Gruppe kann aus max. 5 Personen gestellt werden und die Teilnahme ist ab 14 Jahren möglich.
Anmeldungen sind ab sofort telefonisch bei Selina Ummenhofer unter der Nummer 0179 5305381 möglich.
Wir freuen uns euch begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit euch einen unvergesslichen Tag mit anschließendem gemütlichem Ausklang erleben zu können.
Das Gremium der Kellergoischdr Boms
Machen Sie
einen Ausflug in die frühen Jahre des Rock‘n Roll und kommen Sie am 11. April 2026 ab 19 Uhr
ins
Dorfgemeinschaftshaus .
Tanzen Sie
gemeinsam mit den Boogie-Woogie Tanzpaaren des Rock‘n Roll Club Oberschwaben
e.V. und lassen Sie den Abend zu einem
unvergesslichen Erlebnis werden.
Die Liveband
The Boms bietet allen Boogie-Woogie Tänzern aus nah und fern viel Spaß und Tanz
zu fetziger Musik aus den 50er und 60er Jahren.
In den Setpausen der Band heizt DJ Jürgen ein, damit die Wadenmuskeln nicht abkühlen. Bringen Sie beste Laune und flotte Füße mit und erleben Sie einen tollen Abend in Boms.
Weitere Infos und Tickets erhalten Sie unter www.rrco.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Auf der bestehenden Gemeinschaftsleitung von Herbertingen bis zur Bundesgrenze in Richtung Bludenz in Österreich betreiben die Amprion GmbH und die TransnetBW GmbH je einen Stromkreis. Für die Betriebsführung auf dieser Leitung ist Amprion verantwortlich. Damit die Leitung entsprechend der aktuellen technischen Regeln weiter sicher betrieben werden kann, sind Sanierungsarbeiten erforderlich. An rund der Hälfte der 231 Maste planen wir daher Fundamentverstärkungen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Sanierungsarbeiten Anfang 2028 beginnen und rund zwei Jahre dauern.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind an einigen Mastfundamenten Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
APRIL 2026 BIS JUNI 2026
Baugrunduntersuchungen
Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.
Rammsondierungen/ Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrundes eine rund sechs Zentimeter breite Sonde bis in Tiefen von etwa acht Metern in den Untergrund gebracht. Bei der Bohrung werden Bodenproben mittels einer ebenfalls rund sechs Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von etwa 8 Metern entnommen, durch die u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zwei mal zwei Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Stunden abgeschlossen.
Trockenbohrung/ Rotationskernbohrung: Rotationskernbohrungen dienen dazu, die vorhandenen Bodenarten in einem Bohrkern an der Oberfläche sichtbar zu machen. Bei der Bohrung wird zur Feststellung der Bodenarten und zur Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen ein etwa 15 Zentimeter breiter Bohrkopf bis in maximal 30 Meter Tiefe in den Boden getrieben. Das entstandene Bohrloch wird unmittelbar nach der Maßnahme mit dem Bohrgut oder mit Tonpellets bzw. Bentonit verfüllt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von zwei bis drei Tagen abgeschlossen.
Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen
Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Ein-satz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.
Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt.
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der
Bodenbeschaffenheit.
Mit den Arbeiten haben wir u.a. die Firma Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH (Berit Schütte, 02241 97577 606) beauftragt, die die Bohrungen vor Ort durch die Firma Buchholz & Partner GmbH durchführen lässt.
Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungs-berechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Jörg Weber
Projektsprecher
TELEFON: 01522 941 66 21
E-MAIL: joerg.weber@amprion.net
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE BOMS
Flurstücke betroffen von Untersuchungen
Gemarkung: Boms
Flur 2
Flurstücke: 90/3; 93/4; 94; 100; 101; 108
Flurstücke betroffen als Zuwegungen
Gemarkung: Boms
Flur 2
Flurstücke:
95; 98; 99; 365; 379; 382; 383; 400
In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.
Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.
Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.
Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.
Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro. Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.
Kontakt
Pressestelle
Tel.: +49 711 641-2451
E-Mail: pressestelle@stala.bwl.de
Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte
Papier-Passbilder dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr
akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen digital vorliegen.
Die neuen
Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur
Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten
zurückzuführen.
Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Ab sofort haben unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Passbild vor Ort beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erstellen zu lassen. Hierbei kann der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto selbst machen, welches beim Termin im Bürgerbüro dann in den Antrag auf Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel übernommen wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter einwohner@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-19