"Ansicht Dächer von Boms mit Blick auf die Dorfkirche"
 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen

Aktuelles aus der Gemeinde Boms!

Das Rathaus ist vom 21. bis einschl. 25. April 2025 geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der Tel.-Nr. 07584/ 9205-0.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

 
 

Altmetallsammlung

Am Samstag, den 12. April 2025 wird vom Musikverein Boms eine Altmetallsammlung durchgeführt. Die Container dafür stehen in Litzelbach bei Herrn Katzenmaier und auf dem Platz des Dorfgemeinschaftshauses in Boms. Für Rückfragen steht das Vorstandsteam gerne zur Verfügung (E-Mail: vorstand@mvboms.de). Zur Anmeldung größerer Mengen Altmetall bitte bei Sebastian Michler melden (Tel.: 0152 04574112).

Der Musikverein freut sich auf zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung.

MV Altmetallsammlung
 
 

Grundsteuer 2025

Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden des GVV Altshausen haben in ihren Sitzungen im November und Dezember 2024 jeweils eine Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. In diesen Hebesatzsatzungen wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- u. Forstwirtschaftliches Vermögen) und für die Grundsteuer B beschlossen. Jede Mitgliedsgemeinde hat Ihren Beschluss im Altshauser Verbandsanzeiger 2024 veröffentlicht.

Alle Steuerpflichtigen erhalten ab 20.01.2025 Bescheide über Austräger oder bei auswärtigen Eigentümern auf postalischem Weg. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche gegenüber dem Finanzamt noch keine Feststellungserklärung abgegeben haben, wird der Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage (Steuermessbetrag) angedruckt. Bei diesem Personenkreis ist dringendes Handeln gegenüber dem Finanzamt erforderlich! Nach Erhalt der Messbetragsdaten durch das Finanzamt wird eine spätere und rückwirkende Veranlagung der Grundsteuer durch die Gemeinde nachgeholt.

Fragen zum Steuermessbetrag und der Abgabe einer Steuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuermessbetrags, insbesondere der anstehenden Einschätzungen durch das Finanzamt für säumige Pflichtige, können nur durch das zuständige Finanzamt Bad Saulgau (Zentrale 07581/504-0) beantwortet werden. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen dazu Ihren vorliegenden Messbetragsbescheid zur Hand: auf diesem ist die Telefonnummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiter(In) und das Aktenzeichen abgedruckt.

Fragen zu den Bodenrichtwerten wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ravensburg (für Ebersbach-Musbach Frau Reich, 0751/82229, alle anderen Gemeinden Frau Pfeiffer 0751/82611) oder per E-Mail gutachterausschuss@ravensburg.de beantworten. Die aktuellen Richtwerte können auch unter der vom Ministerium für Landesentwicklung eingerichteten Internetseite Boris BW unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgefragt werden.

 

DER GVV ALTSHAUSEN ODER DIE GEMEINDEN KÖNNEN KEINE AUSKÜNFTE ZUR FESTSETZUNG VON STEUERMESSBETRÄGEN DES FINANZAMTES ODER ZUR ERMITTLUNG DER BODENRICHTWERTE DES GUTACHTERAUSSCHUSS GEBEN !!! 

 

Bitte beachten Sie die im Landesgrundsteuergesetz verankerten Quartalsfälligkeiten zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; bei bisherigen Jahreszahlern ist weiterhin die Fälligkeit zum 01.07. hinterlegt. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die Änderung für 2026 kann deshalb nur bis spätestens 30.09.2025 beantragt werden. Für 2025 können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

Bei den Zahlungspflichten, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zu den Fälligkeitsterminen jeweils abgebucht. Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten zur Vermeidung von Mahngebühren zum Fälligkeitstermin die Steuern an die Gemeindekasse zu überweisen.

Fragen zur Steuerveranlagung
Adressänderungen, Eigentümerwechsel und Korrekturen beantwortet das Steueramt des GVV Altshausen: Herr Erlinger (07584/9205-52) oder Frau Sugg (07584/9205-51), E-Mail: steueramt@gvv-altshausen.de).

Fragen zur Zahlung und SEPA-Lastschriftmandatbeantwortet die Verbandskasse des GVV Altshausen (Telefon 07584/9205-30/ -31/ -32/ -33, E-Mail: kasse@gvv-altshausen.de)

 
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Boms
Kirchstraße 1 | 88361 Boms
Telefon: 07581 / 4894 - 0