Liebe Kellergoischdr und Kellerhexen, liebe Narrenfreunde,
es isch wieder soweit, die 5. Jahreszeit steht vor der Tür.
Auch bei uns Kellergoischdern und Kellerhexen ist wieder
einiges geplant:
Samstag, 25.01.2025 |
Nachtumzug Mieterkingen (Jubiläum) |
Sonntag, 26.01.2025 |
Jubiläumsumzug Ebenweiler |
Samstag, 15.02.2025 |
Zahl dai Zeig – Party |
Donnerstag, 27.02.2025 |
Dorffasnet (Treffpunkt bei Fam. Hunger) |
Freitag, 28.02.2025 |
Bomser Ball |
Samstag, 01.03.2025 |
Umzug in Fleischwangen |
Sonntag, 02.03.2025 |
-
Narrenmesse mit anschließendem |
Montag, 03.03.2025 |
Umzug in Bad Schussenried |
Dienstag, 04.03.2025 |
-
Umzug in Bad Saulgau |
Wir wünschen eine glückselige Fasnet, viele unvergessliche Momente und eine Menge Spaß beim Häser-Tragen.
In diesem Sinne: Keller-Goischdr!
Liebe Närrinnen und Narren,
die Fasnet wird heiß! Deshalb laden wir Euch auch dieses
Jahr ganz herzlich zu einer ganz besonderen Sause ein!
Haltet Euch den 15.02.2025 frei, denn wir feiern unter
Palmen mit Fasnetsstimmung.
Wann: 15.02.2025 ab 20.00 Uhr
Wo: Foyer im DGH
Thema: Bomser Beachparty
Freut euch auf die besten Beats, um diesen Abend
unvergesslich zu machen.
Zieht Eure coolsten Strandoutfits an und bringt die gute
Laune mit!
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Eure Kellergoischdr und Kellerhexen
Der
Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010
festgesetzt auf
- 320 v. H. für die
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 400 v. H. für die
Grundstücke (Grundsteuer B)
Sollten die Grundsteuerhebesätze 2024 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner
werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen (15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten
schriftlichen Grundsteuerbescheide vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der
Gemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen oder einzuzahlen.
Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.
Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich.
Für Schuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch
Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach
dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Straße 4, 88361
Altshausen einzulegen.
Altshausen, den 11.12.2023
Gemeindeverwaltungsverband
Altshausen
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizung: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Antragsstellung ab 8. Mai 2023 möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets,
Holzhackschnitzel und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr
2022 Härtefallhilfe beantragen.
Die Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über die Internetseite https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway beantragt
werden. Eine Antragsstellung ist nur online möglich. Einen Antrag auf
Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen.
Eigene
Anträge können nur Haushalte stellen, die selbst die Heizung
("Feuerstätte") betreiben oder den Energieträger einkaufen, also zum
Beispiel Eigenheimbesitzer, oder auch Mieter, die die Energieträger in
Eigenverantwortung beschaffen. Mieter, die über eine Zentralheizung
versorgt werden, können keinen Antrag stellen, das muss für sie der
Vermieter machen. Dieser muss die erhaltene Entlastung an die Mieter
weitergeben.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums
Baden-Württemberg:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 neu.
Schon jetzt beginnt die Umsetzung.
Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung".
Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abgeben.
Alle Informationen dazu finden Sie in der PDF links!
Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden:
Unter folgendem Link können Sie die Bodenrichtwerte sowie Karten abrufen:
Öffentliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur Entwurfsänderung sowie öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Liste der hinterlegten PDF-Dokumente: