Das Rathaus ist
von Montag, 25. März bis 01. April 2024
geschlossen.
Ab Dienstag, 02. April 2024 sind wir wieder zu
den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der Telefonnummer 07584/ 9205-0.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
B ü r g e r m e i s t e r a m t
Am
Sonntag, 17.03.2024 findet der diesjährige Ostermarkt von 11.00 bis 17.00 Uhr
statt.
Es
kommen ca. 30 Austeller, die ihre kunsthandwerklichen Waren zum Verkauf
anbieten.
Einige
neue Verkäufer aber auch alt bekannte Gesichter sind dabei. Floristik,
Osterdeko, Kerzen und Material zum Bau eines Palmens wird geboten. Aber auch
dekoratives aus Holz, Beton, Genähtes und Gehäkeltes, Seifen und Kosmetik und
leckere Schokoladenartikel. Über den ganzen Tag werden Schnitzvorführungen gezeigt.
Der Aktivhof Schwarzenbach bietet für unsere kleinen Gäste kostenlos die
Möglichkeit eine Runde mit dem Pony zu reiten. Über eine kleine Spende, würden
sie sich dennoch freuen. Treffpunkt ist von 14.00 bis 16.00 Uhr beim
Spielplatz.
Fürs
leibliche sorgt das DGH Team mit einem kleinen Imbiss, am Nachmittag gibt’s
Kaffee und Kuchen.
Der
Eintritt ist frei.
Auf zahlreiche Besucher freuen sich die Marktverkäufer.
Am
Samstag, den 23. März 2024 wird vom Musikverein Boms eine Altmetallsammlung
durchgeführt. Die Container dafür stehen in Litzelbach und auf dem Platz des Dorfgemeinschaftshauses in Boms.
Für
Rückfragen steht das Vorstandsteam gerne zur Verfügung (E-Mail: vorstand@mvboms.de).
Der Musikverein freut sich auf zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung.
Ihr findet auch, dass zu viel Müll und sonstiger Unrat im
Wald landet?
Um Wege, Wälder und Fluren im Gemeindegebiet Boms davon zu
befreien, möchten wir am
Samstag,
den 13.04.2023 eine Dorf- und
Waldputzede durchführen.
Treffpunkt ist um 09:30Uhr beim Parkplatz am Friedhof in Boms.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir tatkräftig von kleinen
und großen Helfern und Helferinnen aus unserer Gemeinde unterstützt werden.
Bitte bringt einen Eimer, Handschuhe (Arbeitshandschuhe)
und wer hat, einen Müllzwicker, mit.
Für einen Helfer-Imbiss im Anschluss wird gesorgt.
Im Voraus bedankt sich die Jugend aus der Bomser Hütte
Die regelmäßige
Fahrzeuguntersuchung nach § 29 StVZO sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr.
Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen Zug- und
Arbeitsmaschinen ebenso wichtig, wie beim privaten PKW. Doch längere
Anfahrtswege zum Service Center des TÜV Süd kosten mit der langsam laufenden
Zugmaschine viel Zeit.
Deshalb wird wieder
eine „Schlepperaktion“ vor Ort in der Gemeinde durchgeführt.
Nachstehend
Termine und Prüfort:
Samstag, den
13.04.2024 von 08:00 – 09:00 Uhr in Boms
Samstag, den
13.04.2024 von 09:30 – 10:30 Uhr in Litzelbach
Bitte
beachten:
· zur Prüfung der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen muss,
· ein gereinigtes Fahrzeug eine schnellere Prüfung ermöglicht,
·
die Einstufung
der Mängel seit Einführung des einheitlichen, neuen Mangelbaums strengeren
Kriterien
unterliegt.
Rock `n` Rollclub Oberschwaben e.V.
Wir
unterrichten, tanzen und lieben Boogie Woogie, Balboa und Lindy Hop, also die
sogenannten Swingtänze. Dazu
haben wir vor 25 Jahren einen Verein gegründet. Auch andere Tanz-Stile, wie der
Boogie-Woogie-Line-Dance liegen uns am Herzen und werden häufig im Verein für
Mitglieder angeboten.
Am Samstag,
20. April 2024 findet im DGH Boms ab 19.00 Uhr die Boogie-Party mit Live
Band „The Bombs“
und DJ JayCee aus Frankreich statt.
Weitere
Infos & Tickets unter www.rrco.de
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010 festgesetzt auf
- 320 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 400 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Sollten die Grundsteuerhebesätze 2024 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheide vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen oder einzuzahlen.
Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.
Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich.
Für Schuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen einzulegen.
Altshausen, den 11.12.2023
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizung: Härtefallhilfen für Privathaushalte Antragsstellung ab 8. Mai 2023 möglich | |
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen. |
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 neu.
Schon jetzt beginnt die Umsetzung.
Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung".
Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abgeben.
Alle Informationen dazu finden Sie in der PDF links!
Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden:
Unter folgendem Link können Sie die Bodenrichtwerte sowie Karten abrufen:
Öffentliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur Entwurfsänderung sowie öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.