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Grüß Gott in der Gemeinde Boms

 
 

BUNDESTAGSWAHLEN AM 23.02.2025

Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Die neue Grundsteuer für Baden Württemberg

Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Auch die Grundsteuer auf Grundlage von abweichendem Landesrecht darf erst ab diesem Zeitpunkt erhoben werden. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.

Gemeindeverwaltung Boms

Kirchstraße 1 - 88361 Boms
Telefon: 07581 / 48 94-0
Telefax: 07581 / 48 94-20

Unsere Öffnungszeiten

Montag:          14:00 - 16:00 Uhr
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Mittwoch:     13.00 - 17.30 Uhr (bitte an der Tür klingeln)
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"Wappenleiste Gemeinde-Verwaltungsverband Altshausen, Link zu den Dienstleistungen"

Boms ist eine Gemeinde im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg. 
Die Gemeinde ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband Altshausen mit Sitz in Altshausen.

 
 
 
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